|
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Meineke-IT seit 10.03.2006
letzte Änderung, Stand: 26.04.2006 Informationen zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG) § 1 Geltung der Bedingung 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Meineke-IT erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen meiner Vertragspartner erkenne ich nicht an, auch wenn ich Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. 2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß 1. Die Angebote von Meineke-IT sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. 2. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. 3. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. 4. Die Verkaufsangestellten von Meineke-IT sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 5. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. § 3 Preise 1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Meineke-IT an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Ebstorf. 3. Irrtümer oder Druckfehler sind vorbehalten und nicht Preisbindend. § 4 Liefer- und Leistungszeit 1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Meineke-IT steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Meineke-ITt durch Zulieferanten und Hersteller. 2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die von Meineke-IT die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht vonMeineke-IT zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei Meineke-IT, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen Meineke-IT , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet. 3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung ( mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Meineke-IT von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Meineke-IT nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde. 4. Sofern Meineke-IT die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Meineke-IT. § 5 Lieferung/Erfüllungsort Erfüllungsort für unsere betreffenden Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann. § 6 Annahmeverzug 1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Meineke-IT berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Meineke-IT kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. 2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Meineke-IT als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25EUR zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Meineke-IT den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern. 3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Meineke-IT die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Meineke-IT ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. § 7 Liefermenge Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt von Meineke-IT und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung. § 8 Gefahrenübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Meineke-IT verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Meineke-IT hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. § 9 Gewährleistung 1. Meineke-IT gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate. 2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. 3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an Meineke-IT, Weinbergstrasse 1, 29574 Ebstorf, zur Reparatur eingeschickt bzw. bei uns angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Meineke-IT übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden. 5. Schlägt die 3. Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 6. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird von Meineke-IT den Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen. 7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien. 8. Gewährleistungsansprüche gegen Meineke-IT stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Meineke-IT vorliegt. 10. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer oder ein von Ihm beauftragter Dritter Mängel selbst beseitigt, oder die Beseitigung erfolglos versucht. 11. Jegliche Kosten, welche durch Reparaturen Dritter entstehen, sind vom Käufer selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung kann nur, vor Reparatur durch einen Dritten, mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch Meineke-IT erfolgen. § 10 Software 1. An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder Meineke-IT. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nach genannten Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. 2. Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt. 3. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie einmal zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen ein zustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. 4. Auf Herausgabe von Source-Codes hat der Vertragspartner grundsätzlich keinen Anspruch. 5. Die Gewährleistung für Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 1 dieser Bedingungen. In Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler ein zustehen haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung. 6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne Meineke-IT vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren. 7. Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang. § 11 Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. 2. Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. 3. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf Meineke-IT übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt. 4. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für Meineke-IT, ohne uns zu verpflichten. 5. Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat der Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsern Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet. § 12 Zahlung 1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Bar, oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden. 2. Meineke-IT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten. 3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. 4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. 5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen. 6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. § 13 Abtretungsverbot Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen. § 14 Haftung Meineke-IT hafte nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. § 15 Vermittelte Produkte & Dienstleistungen von Meineke-IT Alle Produkte und Produkte mit Verträgen (durch die weitere Kosten entstehen, wie z.B. Mobilfunkverträge mit subventionierten Mobilfunkgeräten/ISDN- Anschlüsse mit subventionierten ISDN Anlagen/DSL-Anschlüsse mit subventionierter DSL-Hardware) von Meineke-IT in Ebstorf, die über uns vermittelt werden und worden sind, unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meineke-IT. Sämtliche Gewährleistungsansprüche und Vertragsangelegenheiten mit von Meineke-IT sind ausschließlich an Meineke-IT zu richten § 16 Geheimhaltung Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von Meineke-IT zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Meineke-IT erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zuhalten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. § 17 Anwendbares Recht 1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Meineke-IT und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Uelzen/Niedersachsen Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Meineke-IT ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Ebstorf Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung. 2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. § 18 Werbung Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma Meineke-IT per Telefax ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Hinweis gemäß § 33 BDSG Die an mich übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert. Informationen zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG) Nach den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen laut § 3 Fernabsatzgesetz ( FernAbsG) ein Widerrufsrecht zu. Hierbei ist folgendes zu beachten: Zunächst müssen Sie uns Ihren Widerruf schriftlich, per Fax oder E-Mail mitteilen. Dieses kann auch durch die Rücksendung der Ware erfolgen. Das Widerrufsrecht steht Ihnen 14 Tage lang zu. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware in Ihrem Hause, wenn wir unseren gesetzlichen Informationspflichten nach § 3 FernAbsG bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen sind. Zur Wahrung der Frist müssen Sie Ihren Widerruf oder die Rücksendung der Ware rechtzeitig, d.h. nach Ablauf der 14 Tage, vornehmen. Die Rücksendung der Ware vor Widerruf muss frei erfolgen. Diese sollte in Standardform der Rücksendung, z.B. durch ein Postpaket, erfolgen. Natürlich können Sie auch einen Termin mit uns zur Abholung der Ware vereinbaren, hierüber müssen Sie uns rechtzeitig schriftlich, per Fax oder E-Mail informieren. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass bei Rücksendungen die Ware vollständig, incl. Handbücher, Kabel, etc., in Originalverpackung und einer geeigneten Umverpackung zurückgeschickt wird. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind: Alle Komplettsysteme, die nach Ihren Wünschen von uns speziell für Sie angefertigt wurden ( Built to Order), sowie Software und Datenträger.
|